„Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. […] Der Schulvorstand entscheidet u.a. über den von der Schulleiterin aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, […] und die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach §32 Abs. 3 NSchG.“
Quelle: Landesschulbehörde
Christina Dodenhoff-Zaher
Tomke Schmidt
Welf Krause
Nina Woltmann
Julia Schröder
Mandy Arntjen
Rebecca van Vugt
Holger Konrad
Sandra Malec